Aufforderung an den Deutschen Bundestag, das Selbstbestimmungsrecht des Volkes zu gewährleisten

Mit einem Schreiben vom 1.2.2021 wurde dem Bundestag von der Bürgerinitiative GemeinwohlLobby www.gemeinwohllobby.de erklärt, dass das deutsche Volk zu einerVerfassungsgebung weder eine Petition noch eine besondere konstitutionelle Ermächtigung benötigt. Verfassungsgebungen ausschließlich durch das deutsche Volk können jederzeitstattfinden. In dem Schreiben wurde auch geschildert, welche Rechte dem Volk zustehen und dass es den Staatsorganen verboten ist, diese Verfassungsgebung in irgendeiner Weise zu
unterbinden oder zu behindern. Eine Verfassungsgebung ist ein unveräußerliches Naturrecht jedes Volkes.

Darüber hinaus wurde dem Bundestag mitgeteilt, dass Verfassungscafés in den nächsten Wochen eingerichtet werden. Wir brauchen in unserer Gesellschaft dringend eine breite Diskussion über die Einstellung zum Mitmenschen, zur Umwelt und zu den ethischen Fragen des täglichen Lebens. Das bedeutet, alle Lokale im Gastronomiebereich, die sich als aktive Mitgestalter der Verfassungsgebung anschließen und ihre Räumlichkeiten für Verfassungsdebatten zur Verfügung stellen, sollen geöffnet und dem Bundestag
bekannt gegeben werden.

Außerdem wurde der Bundestag aufgefordert, mit einer Frist bis zum 14. Februar 2021 der Bürgerinitiative zuzusichern, dass er diese Verfassungsgebung in keiner Weise behindert und die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts des Volkes voll gewährleistet. Das ganze Schreiben kann man hier lesen:
Antwort an Bundestagspräsidenten Dr. Wolfgang Schäuble

Weitere Informationen: Link zur zweiten Pressemeldung
Link zur aktuellen Fassung des neuen: GesellschaftsFAIRtrages

Kontakt: Marianne Grimmenstein
Email: loesungsideen@web.de
und
Katja Knoch
Email: katja@lernen-im-aufbruch.de


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